Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 formuliert die grundsätzlichen Schutzziele für Türen und Tore. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Schließkraftmessung ein wesentlicher Bestandteil. Eine Schließkraftmessung bei Toranlagen ohne berührungslose Absicherung der Hauptschließkante ist laut aktueller Norm zwingend erforderlich.
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 formuliert die grundsätzlichen Schutzziele für Türen und Tore. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Schließkraftmessung ein wesentlicher Bestandteil.
Eine Schließkraftmessung bei Toranlagen ohne berührungslose Absicherung der Hauptschließkante ist laut aktueller Norm zwingend erforderlich. Gemäß der Norm DIN EN 13241-1 dürfen die dynamischen Kräfte 400 N über einen Zeitraum von 0,75 Sekunden betragen. Danach darf die Kraft bei 150 N liegen (statische Kraft). Nach 5 Sekunden muss das Tor reversiert sein und dementsprechend die statische Kraft 0 N betragen. Die Messung wird durch unsere geschulten Mitarbeiter mit dem passenden Meßgerät durchgeführt und protokolliert.