Damit vom sich schließenden Tor keine Personengefährdung ausgeht, müssen einige Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Für kraftbetätigte Tore sind diese in der DIN EN 12453 definiert. Die Sicherheitseinrichtungen bei gewerblich genutzten Toranlagen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Lichtschranke Personenschutz
Für automatisch laufende Toranlagen oder bei Impulssteuerung muss zur Erkennung liegender Personen nach DIN EN 12453 eine Lichtschranke in Bodennähe (Höhe 300 mm) angebracht sein. Hierbei dürfen Lichtschranken mit Spiegel nur verwendet werden, wenn eine halbjährliche Prüfung der Toranlage erfolgt. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Einweg-Lichtschranke für den Personenschutz, die eine jährliche Prüffrist nicht einschränkt. Als Personenschutz sind Lichtschranken der Sicherheitsklasse 3 oder 2 in Verbindung mit einer Steuerung, die vor jeder Anfahrt eine Testung der Lichtschranken vornimmt, zu verwenden.
Lichtschranke Sachschutz
Für die Sicherstellung des Sachschutzes, insbesondere zur Erkennung von Fahrzeugen, ist es empfehlenswert, eine zusätzliche Lichtschranke in Höhe von 600 mm anzubringen. Hierfür kann eine Reflexionslichtschranke ohne Einschränkung der jährlichen Prüffrist verwendet werden.
Einzugssicherung oben (Eingreifschutz)
Bei Rollgitteranlagen und Rolltoren mit offenen Profilen muss die Toranlage bei Eingriff in die Sicherheitseinrichtung oben (Einzugssicherung) stoppen und in Gegenrichtung laufen, um die Scherstelle freizugeben. Als Einzugssicherung oben sind Lichtschranken der Sicherheitsklasse 3 oder 2 in Verbindung mit einer Steuerung, die vor jeder Anfahrt eine Testung der Lichtschranken vornimmt, zu verwenden. Falls ältere Lichtschranken, Seilzugsicherungen etc. verbaut sind, die den Sicherheitseinrichtungen nicht entsprechen, müssen diese getauscht werden.
Sicherheitsleiste Hauptschließkante
Sicherheitsleisten ( optisch oder elektrisch ) sind an der unteren Schließkante des Torpanzers montiert und durch eine Gummidichtung vor den Wettereinflüssen geschützt. Sobald die Sicherheitsleiste durch den Druck auf einen anderen Körper ausgelöst wird, stoppt die Toranlage und fährt selbstständig wieder hoch.
Druckwellenleisten (DW) dürfen nur betrieben werden, wenn bei jedem Zulauf der Anlage die Leiste getestet wird. Falls dies nicht erfolgt, muss eine optisches oder elektrische Leiste eingebaut werden. Dies gilt auch für alte, mechanische Schaltleisten.
Abrollsicherungen
Bei jedem Rolltor muss eine Abrollsicherung bzw. Fangvorrichtung vorhanden sein (nach DIN EN 12604). Falls ein Tragmittel (z. B. Getriebe, Kette) des Rolltors versagt, sorgt die Abrollsicherung dafür, dass der Panzer sicher und schnell gestoppt wird. Die am häufigsten verwendeten Abrollsicherungen werden an der Welle anstelle eines Lagers angebracht. Sie nutzen die Fliehkraft umlaufender Zylinderrollen aus, die bei Überschreiten der üblichen Betriebsdrehzahl an einer Stelle des Umfangs nach außen gedrückt werden und so die Fangvorrichtung einrasten lassen. Bei Aufsteckantrieben ist die Abrollsicherung meist im Antrieb integriert. Es gibt auch Fangvorrichtungen, die am unteren Ende des Panzers sitzen und sich im Absturzfall in die Führungsschiene drücken und so den Panzer bremsen. Diese sind heute wegen des deutlich höheren Aufwandes jedoch selten.
Schlaffseilschalter (Sektionaltor)
Die Schlaffseilschalter sind bei Sektionaltoren für die Überwachung der Tragmittel (Stahlseile) verbaut.
Sie überwachen die Seilspannung beim Betrieb der Toranlage. Reißt eines der Tragmittel, schaltet der Schlaffseilschalter die Toranlage aus.
Schlupftürsicherung
Falls ein Sektionaltor, Schiebetor oder Schwingtor mit einer Schlupftüre ausgestattet ist, die im Torblatt integriert ist, muss diese elektrisch überwacht werden damit bei offener Schlupftüre die Anlage elektrisch nicht betrieben werden kann. Dies wird durch Schlupftürkontakte realisiert die den Sicherheitskreis der Steuerung unterbrechen wenn die Schlupftür geöffnet ist. Das Antriebssystem muß hierbei sofort stoppen.
Mechanische Absturzsicherungen
Alternativ werden bei Sektionaltoren auch Absturzsicherungen verbaut die sich bei Reißen eines Tragmittels in die Zarge verkeilen und somit ein Abstürzen des Torbehanges verhindern.
Verblendungen
Als Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2.500 mm können auch Verblendungen verwendet werden. Dies wird oft verwendet um ein Eingreifen in den Rolltorpanter oder eine Gefährdung durch offenliegende, bewegliche Torteile oder Antriebsteile (z.B. Antriebsketten) zu verhindern.